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Thomas Nagel zeigt im Video Möglichkeiten, wie man verschiedene Screeningmethoden schnell und mit kleinen, einfachen Hilfsmitteln in den Alltag integrieren kann.
Rechtlich sind Augenoptikmeister dazu befugt, Verdachtsdiagnosen zu stellen, die anschließend vom Augenarzt überprüft und bestätigt werden. Dies wurde in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.09.2013 festgelegt.
Es ist sehr wichtig, Auffälligkeiten am Auge frühzeitig zu entdecken, da es bei einigen Augenerkrankungen darauf ankommt, diese im Anfangsstadium zu erkennen und zu behandeln. Dadurch, dass die Zahl der niedergelassenen Augenärzte abnimmt, ergibt sich in diesem Bereich zwangsläufig ein neues Aufgabengebiet für den Augenoptiker/Optometristen.
Der Begriff Screening beschreibt das Erkennen von Auffälligkeiten über genormte Testverfahren. Das Wort kommt aus dem Englischen von „screen“, das in diesem Zusammenhang „Sieb“ bzw. „Gittersieb“ bedeutet. Es sollen also diejenigen Kunden herausgesiebt werden, die außerhalb der Norm fallen.
Um ein Screening bei einem Kunden durchzuführen, ist es wichtig vor Beginn des Tests eine genaue Anamnese des Kunden zu machen. Alle Informationen sollten dabei genau dokumentiert werden.
Als Richtlinie für den Ablauf gibt es vom ZVA (Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen) eine Arbeits- und Qualitätsrichtlinie für die optometrische Versorgung eines Kunden, die eingehalten werden muss. Diese Richtlinien stellen einen Standard dar und werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Besonders wichtig ist es beim Screening, verschiedene Test auf Auffälligkeiten durchzuführen und sich nicht auf einzelne Ergebnisse zu verlassen.
Thomas Nagel geht in seinem Webinar auf verschiedene Screeningverfahren ein und zeigt, welche Aspekte zu beachten sind.